Die Sonderfahrten sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben!
Sie sollen am Ende der Ausbildung gemacht werden und betragen zur Zeit für die Klasse B:
5 Stunden Überland
4 Stunden auf der Autobahn und
3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
Sie sollen am Ende der Ausbildung gemacht werden und betragen zur Zeit für die Klasse B:
5 Stunden Überland
4 Stunden auf der Autobahn und
3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit